Betriebliche Altersvorsorge: Auch arbeitnehmerfinanzierte Beiträge sind steuerfrei

Wickelt Ihr Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter über eine Pensionskasse ab, leistet grundsätzlich Ihr Arbeitgeber die Beiträge, aus denen später die Betriebsrenten finanziert werden. Welche steuerlichen Folgen hat es aber, wenn die Mitarbeiter im Innenverhältnis einen Teil der Kosten selbst tragen?

Keine – so der Bundesfinanzhof in seinem soeben veröffentlichten Urteil vom 9.12.2010 (Aktenzeichen: VI R 57/08). Für die Steuerfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge mittels Pensionskasse kommt es darauf an, dass der Arbeitgeber laut Versicherungsvertrag zur Zahlung der Beiträge verpflichtet ist. Dagegen spielt es keine Rolle, wer die Beiträge letztlich wirtschaftlich trägt.

Beachten Sie: Gemäß § 3 Nr. 63 EStG sind Beitragszahlungen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West für jeden Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei. 2011 sind das 2.640 €. Bei Zusagen, die erstmals 2005 erfolgt sind, können pro Mitarbeiter und Jahr 1.800 € zusätzlich steuerfrei aufgewandt werden. Diese Zahlung ist dann aber beitragspflichtig.

Tipp: Einen Überblick über die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sowie ihre Vor- und Nachteile finden Sie hier.


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