Betriebliche Altersvorsorge: Wie Sie bei der Übernahme von Altersvorsorgeverträgen vorgehen

Heute ist es der Normalfall, das Arbeitnehmer im Laufe ihres Berufslebens mehrfach den Arbeitgeber wechseln. Doch wie müssen Sie vorgehen, wenn ein neuer Mitarbeiter einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge  in Ihr Unternehmen mitbringt? Eine Pressemitteilung der Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ vom 10.4.2008 macht deutlich, was zu tun ist:

Stellt Ihr Unternehmen neue Beschäftigte ein, die von einem ehemaligen Arbeitgeber einen Vertrag über eine betriebliche Altersvorsorge mitbringen, sind für Ihr weiteres Vorgehen der Zeitpunkt und die Finanzierung dieser Vorsorge ausschlaggebend:

  • Die Beiträge sind unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung selbst finanziert hat. In diesem Fall bleiben die Einzahlungen erhalten und Ihr Unternehmen kann den Vertrag weiterführen. Wenn eine solche Alternative in Ihrem Unternehmen nicht besteht, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, die Beiträge privat weiterzuzahlen oder den Vertrag ruhen zu lassen.
  • Wenn die Beiträge dagegen vom (bisherigen) Arbeitgeber finanziert wurden, kann der Beschäftigte nach Beendigung seines letzten Beschäftigungsverhältnisses verlangen, dass die Anwartschaft vom alten auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, sofern er sich in einer Frist von einem Jahr bewegt. Die vom Arbeitgeber finanzierten Anwartschaften verfallen allerdings, wenn der Mitarbeiter vor Erreichen des 30. Lebensjahres den Arbeitgeber wechselt.
  • Ab dem 1.1.2009 hat sich diese Regelung geändert: Bei Verträgen mit Arbeitgeberfinanzierung sind die Ansprüche bereits unverfallbar, wenn der Mitarbeiter bei einem Arbeitgeberwechsel mindestens 25 Jahre alt ist und mindestens 5 Jahre im Unternehmen beschäftigt war. Das gilt für Verträge, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen worden sind.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen