Vorsicht, wenn Ihre Pensionskasse in Schieflage gerät
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse. Diese ist in der Regel praktisch und sicher. Gerät die Pensionskasse in Schieflage, kann es allerdings zu einer Haftung des Unternehmens kommen.
Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 3.3.2010, AZ: 8 Sa 187/09) im Fall einer Pensionskasse entschieden, bei der ein Fehlbetrag in 3-stelliger Millionenhöhe aufgelaufen war. Weil die Rücklagen hierfür nicht ausreichten, beschloss die Pensionskasse, die auszuzahlenden Pensionen um 1,4 % jährlich zu kürzen.
Für den so entstandenen Fehlbetrag musste der ehemalige Arbeitgeber haften. Denn er hatte nicht nur die Zahlung der Beiträge zugesagt, sondern eine bestimmte betriebliche Altersvorsorge. Da diese Zusage nicht von der Pensionskasse erfüllt wurde, musste der Arbeitgeber für den Differenzbetrag einstehen.
Tipp: Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge es noch gibt und welche Vor- und Nachteile sie haben.
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