Betriebsprüfung: 2010 könnte es auch bei Ihnen soweit sein

Eine Betriebsprüfung ist für Sie im Lohnbüro in der Regel kein Grund zur Freude. Sie können sie aber nicht abwenden. Mindestens alle 4 Jahre findet eine Prüfung durch die Sozialversicherungsträger statt.
Dann kann es Sie im laufenden Jahr treffen:

  • Nach § 28p Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei Arbeitgebern durchzuführen. Der Grund: Beitragsansprüche verjähren grundsätzlich 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Sind Sie also seit 4 Jahren nicht mehr geprüft worden, sollten Sie sich bereit machen.
  • Die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag haben eine Verpflichtung, die Rentenversicherungsträger zu unterrichten, wenn sie eine Betriebsprüfung in kürzeren Abständen für notwendig halten. Mit einer Prüfung außerhalb des Vierjahresrhythmus müssen Sie daher beispielsweise in den folgenden Fällen rechnen:
    a.    bei hohen Beitragsrückständen,
    b.    bei Anzeigen (beispielsweise durch die Agentur für Arbeit oder die Staatsanwaltschaft),

wenn Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder abweist oder die Stilllegung des Betriebs plant.

Trifft es Ihr Unternehmen in diesem Jahr, dann bereiten Sie sich richtig vor. Lesen Sie dazu unseren Wissensbeitrag Betriebsprüfung der Sozialversicherungsträger und erfahren Sie, wie Sie eine solche Betriebsprüfung sicher und ohne Probleme bewältigen.


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