Betriebsprüfung: Aus zwei mach eins

Steht demnächst eine Lohnsteueraußenprüfung bei Ihnen an? Dann sollten Sie versuchen, die Be-triebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung gleich mit abzuwickeln. Diese Möglichkeit gibt es bereits seit Anfang 2010,  wird bislang aber kaum genutzt.

Die gemeinsame Betriebsprüfung erspart Ihnen einigen Verwaltungsaufwand. Denn die Prüfinhalte von Finanzamt und Rentenversicherung stimmen weitgehend überein. Durch eine gemeinsame Prüfung brauchen Sie die erforderlichen Unterlagen nur einmal herauszusuchen.

Die zeitgleiche Betriebsprüfung können Sie formlos beim Finanzamt oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Allerdings sollten Sie den Antrag stellen, sobald Ihnen die Prüfan-kündigung einer der Behörden vorliegt. Für die Antragsbearbeitung werden 4 Wochen ver-anschlagt.

Tipp: Einen Musterantrag zur Zusammenlegung der Betriebsprüfungen finden Sie hier.


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