Krisen-Maßnahmen bei Kurzarbeit: Die Verlängerung kommt sicher

Die finanziellen Erleichterungen, die 2009 für Unternehmen mit Kurzarbeit eingeführt wurden, sollten am 31.12.2010 auslaufen. Am 8.7.2010 hat der Bundestag das Beschäftigungschancengesetz und damit eine Verlängerung der Krisen-Maßnahmen beschlossen.

Die Krisen-Maßnahmen im Rahmen von Kurzarbeit, die nach dem Gesetzesentwurf auch 2011 und 2012 in den ersten 3 Monaten gelten sollen, sind folgende:

  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für die Unternehmen während der ersten 6 Monate der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialabgaben.
  • Führt der Betrieb im Rahmen der Kurzarbeit Qualifizierungsmaßnahmen durch, werden die Sozialabgaben ganz übernommen.
  • Vollständig erstattet werden die Sozialabgaben den Unternehmen außerdem ab dem 7. Monat Kurzarbeit.

Hilfe bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds erhalten Sie hier.


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