Krisen-Maßnahmen bei Kurzarbeit: Ein Gesetzesentwurf sieht die Verlängerung vor

Die finanziellen Erleichterungen, die 2009 für Unternehmen mit Kurzarbeit eingeführt wurden, sollen eigentlich am 31.12.2010 auslaufen. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht eine Verlängerung der Krisen-Maßnahmen bis Mitte 2012 vor.

Die Erleichterungen im Rahmen von Kurzarbeit, die nach dem Gesetzesentwurf auch 2011 und 2012 (zumindest in den ersten Monaten) gelten sollen, sind:

  • Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt auch für Unternehmen während der ersten 6 Monate der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialabgaben.
  • Führt der Betrieb im Rahmen der Kurzarbeit Qualifizierungsmaßnahmen durch, übernimmt die BA die Sozialabgaben ganz.
  • Vollständig erstattet werden die Sozialabgaben den Unternehmen außerdem ab dem 7. Monat Kurzarbeit.

Hilfe bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds erhalten Sie hier.


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