Kurzarbeit – bald müssen Sie sich auf neue Änderungen einstellen

Bei der Kurzarbeit sind derzeit wieder viele Änderungen im Gespräch. Welche genau, ist noch offen. Sicher scheint nur: Es wird Änderungen geben.

Derzeit gilt:
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld beträgt bis Juni 2012 maximal 18 Monate. Eine neue Bezugsfrist beginnt erst dann, wenn seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld geleistet wurde, 3 Monate vergangen sind und die Anspruchsvoraussetzungen erneut vorliegen. Die auf das Kurzarbeitergeld fälligen Sozialbeiträge erhalten Unternehmen voll ab dem 7. Monat Kurzarbeit pauschal von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet. Davor erhalten sie eine Erstattung von 50 %. Diese Erstattungsregelungen gelten noch bis Ende 2010.

Folgende Änderungen sind momentan im Gespräch:

  • IG Metall und Arbeitgeber forderten für ihren geplanten Jobsicherungspakt in der Metallindustrie, Betriebe mit Kurzarbeit auch über 2010 hinaus von Sozialabgaben zu entlasten. Sowohl der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, als auch die FDP reagierten auf diese Forderung zumindest nicht ablehnend.
  • Der Bundesrat fordert außerdem in einer gefassten Entschließung die Bundesregierung dazu auf, die zurzeit bestehende 3-monatige Anspruchslücke für den Bezug von Kurzarbeitergeld aufzuheben. Bei einem lückenlosen Bezug von Kurzarbeitergeld nach der Regelung 2009 (max. 24 Monate) und der Regelung 2010 (max. 18 Monate) könnten die Betriebe dann lückenlos maximal 42 Monate Kurzarbeitergeld beziehen.
    Tipp: Haben Sie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, dann müssen Sie dieses auch beantragen. Damit Sie dies schnell und sicher tun können, haben wir Ihnen schon einen kompletten Antrag für Kurzarbeitergeld zum Download bereitgestellt.
  • Beim nahtlosen Übergang von einem Anspruchszeitraum in den nächsten sollte außerdem, so der Bundesrat weiter, die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers ab dem ersten Kalendermonat sichergestellt sein. Dies sei erforderlich, um ab 2010  ausreichende Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen.

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