Kurzarbeit: Wie Ihr Betrieb jetzt weitere Erleichterungen nutzen kann
Nach aktuellen Beschlüssen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens jetzt für einen noch längeren Zeitraum beantragen. Hinzu kommen weitere finanzielle und bürokratische Entlastungen für Sie. Im Einzelnen können Sie mit folgenden Verbesserungen rechnen:
1. Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert
Bereits zum 1.2.2009 wurde die Bezugsmöglichkeit für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 18 Monate verlängert. Nun wurde eine Verlängerung um weitere 6 Monate beschlossen. Besteht also vor dem 31.12.2009 ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, können die Mitarbeiter Ihres Unternehmens jetzt bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld beziehen.
2. Keine Sozialversicherungsbeiträge für Sie
Wird die Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen bereits seit 6 Monaten geleistet, werden Ihrem Unternehmen ab dem 7. Monat die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Dies gilt für jede Kurzarbeit, die ab dem 1.1.2009 eingeführt wurde. Für die ersten 6 Monate erstattet Ihnen die zuständige Arbeitsagentur weiterhin die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Im Fall der Weiterbildung bleibt es ebenfalls bei der Erstattung aller Beiträge.
3. Weniger Bürokratie
Möchte Ihr Unternehmen die Kurzarbeit unterbrechen, mussten Sie bisher bei ihrer Fortsetzung einen neuen Antrag stellen. Auch das wurde teilweise geändert. Bei Unterbrechung der Kurzarbeit während des Bewilligungszeitraums in einzelnen Betriebsteilen ist kein neuer Antrag mehr nötig.
Beispiel: In Ihrem Betrieb wird Kurzarbeit in der Fertigungsabteilung für insgesamt 18 Monate angeordnet. Nach 6 Monaten bekommt Ihr Unternehmen neue Aufträge und die Kurzarbeit wird für 2 Monate unterbrochen. Anschließend wird die Kurzarbeit fortgesetzt.
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