Mutterschutz und Elternzeit

Wenn eine junge Arbeitnehmerin Mutter wird, ist das zunächst einmal ein erfreuliches Ereignis. Allerdings bedeutet das für Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung Mehraufwand. Der Grund: Angefangen von der Berechnung der Mutterschaftszeiten bis hin zu den umfangreichen Meldepflichten gibt es auch eine Vielzahl von Sonderregelungen – z. B. im Hinblick auf den Urlaubsanspruch – zu beachten. Das gilt erst recht beim Thema Elternzeit. Mit lohnexperten24.de besitzen Sie direkten Zugriff auf alle für Sie entscheidenden Informationen.

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Mutterschutz, 16.06.10

Wie berechne ich das Mutterschaftsgeld bei einer 400-€-Kraft?

Schwangere

Ich habe eine Mitarbeiterin abzurechnen, die jetzt in Mutterschutz geht und bei uns einen 400-€-Job hat.Bei Ihrem Hauptarbeitsverhältnis wird das Mutterschaftsgeld ganz normal berechnet, wie habe ich es hier zu beachten bzw. zu berechnen? Sie wird nach Wiedereintritt in das Arbeitsleben auch wieder bei uns auf Nebenjob-Basis arbeiten,es erfolgt also nur eine Unterbrechungsmeldung an die Knappschaft.


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Lohnpfändung, 20.11.09

Elternzeit: Wann die Lohnpfändung nach einer Unterbrechung weiterläuft

Kinderfüße

In unserem Unternehmen arbeiten 2 Beschäftigte, die von Lohnpfändung betroffen sind. Der eine Mitarbeiter wird aber demnächst für 6 Monate in Elternzeit gehen und das andere Beschäftigungsverhältnis wird zum 31.12.2009 beendet. Was bedeutet das für die Lohnpfändungen?


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Mutterschutz, 01.04.09

Beschäftigungsverbot einer Schwangeren: So berechnen Sie das Entgelt im Rahmen der Entgeltfortzahlung

Verdienstgrenze

Eine Mitarbeiterin ist schwanger und darf nicht mehr arbeiten. Wir in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung müssen die Entgeltfortzahlung für die Zeit des Mutterschutzes berechnen. Was haben wir dabei zu beachten und wie gehen wir konkret vor?


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Mutterschutz

Mutterschutzrechner

Schwangere

Berechnen Sie mit dem Mutterschutzrechner ganz bequem, wann die Mutterschutzfrist für Ihre Mitarbeiterin beginnt und wann sie endet – auch bei Mehrlingsgeburten.


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Mutterschutz

Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld (Formular)

Schwangere

Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz kein Arbeitsentgelt erhalten, bekommen von der gesetzlichen Krankenversicherung Mutterschaftsgeld.


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Elternzeit

Checkliste: Ihre Aufgaben im Rahmen der Elternzeit

Familie

Elternzeit können Sie sich als eine Art unbezahlten Urlaub eines Mitarbeiters vorstellen. Er soll hierdurch Zeit bekommen, sich voll und ganz seinem Nachwuchs widmen zu können. Während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis zwar fort, die Hauptleistungspflichten ruhen aber. Das heißt: Ihr Mitarbeiter muss nicht arbeiten, und Sie müssen keinen Lohn zahlen. Das Arbeitsverhältnis wird quasi für eine bestimmte Zeit auf Eis gelegt.


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Mutterschutz

Mitarbeiterinformation zum Mutterschutz

Briefsymbol

Selbstverständlich können Sie all Ihren Verpflichtungen einer Schwangeren gegenüber nur dann nachkommen, wenn Sie über die Schwangerschaft informiert wurden. Damit Sie die von Ihnen zu beachtenden Fristen (Kündigungsverbot, Schutzfristen usw.) berechnen können, benötigen Sie eine entsprechende Information der Arbeitnehmerin darüber, dass sie schwanger ist.


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Mutterschutz

Ausgleichsverfahren U2: So bekommen Sie Aufwendungen für schwangere Mitarbeiterinnen schnell erstattet

Schwangere

Wird eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens schwanger, sichert das Gesetz die Mitarbeiterin mithilfe zweier Mechanismen finanziell ab: Die werdende Mutter erhält bei bestehendem Beschäftigungsverbot einen Mutterschutzlohn und in der 14 Wochen dauernden Mutterschutzzeit das Mutterschaftsgeld. Beide Leistungen zahlt zunächst Ihr Unternehmen, erhält diese aber im Rahmen des Ausgleichsverfahrens U2 komplett erstattet. Damit Ihr Unternehmen diese Erstattung auch erhält, müssen Sie aktiv werden. Dabei müssen Sie nach den Vorschriften des seit dem 1.1.2006 geltenden Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) vorgehen.


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Elternzeit

Elterngeld: Alles, was Sie in der Lohnbuchhaltung darüber wissen müssen

Familie

Seit dem 1.1.2007 ist die Elternzeit für Ihre Mitarbeiter noch interessanter. Denn für alle Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden, gibt es jetzt das sogenannte Elterngeld. Auch für Sie hat diese gesetzliche Neuregelung erhebliche Auswirkungen.


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Elternzeit

Elternzeit: Wann Sozialversicherungsbeiträge entstehen und wann Sie wie aktiv werden müssen

Familie

Dass ein Mitarbeiter Anspruch auf Elternzeit hat, ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Für Sie im Lohnbüro ergeben sich durch die Elternzeit oft Fragen zur Sozialversicherung. Sind die Mitarbeiter z. B. krankenversicherungspflichtig, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Was passiert, wenn das Einkommen nach der Elternzeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt? Damit Sie hier in Zukunft ganz genau wissen, in welchen Fällen Sie wie vorgehen müssen, sind für Sie in diesem Beitrag alle Lösungen und Praxistipps, die Sie im Rahmen von Elternzeit beachten müssen, zusammengefasst.


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Elternzeit, 18.05.11

Kein Elterngeld für Lohnersatzleistungen

Elterngeld

Geht eine Mitarbeiterin in Elternzeit, müssen Sie ihr für die Berechnung des Elterngelds eine Be-scheinigung über das in den letzten 12 Monaten vor der Geburt erzielte Arbeitsentgelt ausstellen. Diese Regel gilt auch dann, wenn die Mitarbeiterin in dieser Zeit beispielsweise wegen Krankheit weniger verdient hat.


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Entgeltfortzahlung, 22.10.10

Eine Erstattung im U1- und U2-Verfahren erhalten Sie ab 1.1.2011 nur noch auf elektronischen Antrag

Erstbescheinigung über Krankheit

Mehrere Monate lang konnten Sie den Antrag auf Erstattung der Aufwendungen für Mutterschaft (U2-Verfahren) und im Krankheitsfall (U1-Verfahren) probehalber elektronisch stellen. Ab dem 1.1.2011 wird die elektronische Beantragung zur Pflicht. Sie sollten also spätestens jetzt bereit sein.


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Abfindung, 16.06.10

Bei Mitarbeitern in Elternzeit müssen Sie die Abfindung vom Vollzeitgehalt berechnen

Kinderfüße

Bei der Auszahlung von Abfindungen sollten Sie auf einen neuen Fallstrick achten. Er beruht auf einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 22.10.2009, AZ: C-116/08) und betrifft die Abfindung für Mitarbeiter in Elternzeit.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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