Elternzeit

Nicht erst aufgrund der umfangreichen Rechtssprechungsänderungen durch das Bundesarbeitsgericht hat sich beim Thema Elternzeit in den letzten Jahren viel getan. Denn entscheidend für Ihre Entgeltabrechnung ist ja nicht nur, wann Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit haben, sondern v. a., wie Arbeitnehmer während der Elternzeit freigestellt sind, wann sie abzumelden sind, wie sie aus Sicht der Sozialversicherung behandelt werden, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten und und und. Doch all das bereitet Ihnen jetzt keine Abrechnungsprobleme mehr, denn lohnexperten24.de stellt Ihnen die Tipps und Informationen zur Verfügung, die Sie brauchen, um selbst die komplizierten Sonderfälle schnell und sicher zu klären.

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Lohnpfändung, 20.11.09

Elternzeit: Wann die Lohnpfändung nach einer Unterbrechung weiterläuft

Kinderfüße

In unserem Unternehmen arbeiten 2 Beschäftigte, die von Lohnpfändung betroffen sind. Der eine Mitarbeiter wird aber demnächst für 6 Monate in Elternzeit gehen und das andere Beschäftigungsverhältnis wird zum 31.12.2009 beendet. Was bedeutet das für die Lohnpfändungen?


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20.08.08

Ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auch in der Elternzeit möglich?

Familie

Wir haben einen vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter, der demnächst in Elternzeit gehen will. Während dieser Zeit würde er gern bei uns durch gelegentliche Dienste dazuverdienen. Können wir dabei nach den Grundsätzen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung abrechnen oder müssen wir nach persönlichen Merkmalen Steuern und Sozialversicherung abführen? Führt die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Elternzeit zu einer Zusammenrechnung mit seiner Hauptbeschäftigung, so dass gar kein Minijob möglich ist?


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13.03.07

Wann Sie für Mitarbeiter in der Elternzeit Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen

Sozialversicherungsausweis

Eine Mitarbeiterin befindet sich bald in Elternzeit. Bleibt sie über das Arbeitsverhältnis sozialversichert? Fallen während der Elternzeit Sozialversicherungsbeiträge an?


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Checkliste: Ihre Aufgaben im Rahmen der Elternzeit

Familie

Elternzeit können Sie sich als eine Art unbezahlten Urlaub eines Mitarbeiters vorstellen. Er soll hierdurch Zeit bekommen, sich voll und ganz seinem Nachwuchs widmen zu können. Während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis zwar fort, die Hauptleistungspflichten ruhen aber. Das heißt: Ihr Mitarbeiter muss nicht arbeiten, und Sie müssen keinen Lohn zahlen. Das Arbeitsverhältnis wird quasi für eine bestimmte Zeit auf Eis gelegt.


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Antrag auf Elternzeit (Musterschreiben)

Vertrag

Für den Anspruch Ihrer Mitarbeiter auf Elternzeit gelten folgende Grundsätze:


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Elterngeld: Alles, was Sie in der Lohnbuchhaltung darüber wissen müssen

Familie

Seit dem 1.1.2007 ist die Elternzeit für Ihre Mitarbeiter noch interessanter. Denn für alle Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden, gibt es jetzt das sogenannte Elterngeld. Auch für Sie hat diese gesetzliche Neuregelung erhebliche Auswirkungen.


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Elternzeit: Wann Sozialversicherungsbeiträge entstehen und wann Sie wie aktiv werden müssen

Familie

Dass ein Mitarbeiter Anspruch auf Elternzeit hat, ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. Für Sie im Lohnbüro ergeben sich durch die Elternzeit oft Fragen zur Sozialversicherung. Sind die Mitarbeiter z. B. krankenversicherungspflichtig, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Was passiert, wenn das Einkommen nach der Elternzeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt? Damit Sie hier in Zukunft ganz genau wissen, in welchen Fällen Sie wie vorgehen müssen, sind für Sie in diesem Beitrag alle Lösungen und Praxistipps, die Sie im Rahmen von Elternzeit beachten müssen, zusammengefasst.


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Elternzeit: Alles, was Sie in der Lohnbuchhaltung zu diesem Thema wissen müssen

Familie

Damit sich Eltern in der ersten Lebensphase ihres Kindes um dieses kümmern können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der sogenannten Elternzeit geschaffen, die für alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2001 gilt – außerdem für Kinder, die ab dem 1.1.2001 mit dem Ziel der Adoption in Obhut genommen wurden bzw. werden. Für Ihr Unternehmen und bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind mit dem Thema Elternzeit zahlreiche Fragen verbunden, die Ihnen dieser Beitrag konkret beantwortet.


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18.05.11

Kein Elterngeld für Lohnersatzleistungen

Elterngeld

Geht eine Mitarbeiterin in Elternzeit, müssen Sie ihr für die Berechnung des Elterngelds eine Be-scheinigung über das in den letzten 12 Monaten vor der Geburt erzielte Arbeitsentgelt ausstellen. Diese Regel gilt auch dann, wenn die Mitarbeiterin in dieser Zeit beispielsweise wegen Krankheit weniger verdient hat.


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Abfindung, 16.06.10

Bei Mitarbeitern in Elternzeit müssen Sie die Abfindung vom Vollzeitgehalt berechnen

Kinderfüße

Bei der Auszahlung von Abfindungen sollten Sie auf einen neuen Fallstrick achten. Er beruht auf einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 22.10.2009, AZ: C-116/08) und betrifft die Abfindung für Mitarbeiter in Elternzeit.


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Sozialversicherungspflicht, 09.11.09

Koalitionsvertrag: Diese Neuregelungen betreffen Sie unmittelbar

Vertrag

Kürzlich haben CDU, CSU und FDP den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Es sind zahlreiche Neuregelungen geplant. Für Sie als Lohn- und Gehaltsabrechner sind insbesondere die folgenden Neuregelungen wichtig:


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