Beitragsfreie Krankenversicherung in der Elternzeit durch weniger Arbeit
Im Lohnbüro werden Sie häufiger von werdenden Müttern gefragt: „Worauf soll ich bei der Elternzeit achten?“ Gut verdienenden Mitarbeiterinnen, die krankenversicherungsfrei sind, sollten Sie dann raten, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
Denn während der Elternzeit besteht eine kostenlose Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die vor der Elternzeit krankenversicherungspflichtig waren (§ 192 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch). Mitarbeiter, die freiwillig oder privat krankenversichert sind, müssen also auch in der Elternzeit Krankenversicherungsbeiträge zahlen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.7.2009, AZ: L 9 KR 334/08). Sie können aber gegensteuern.
Die Mitarbeiterin kann die Krankenversicherungsbeiträge in der Elternzeit sparen, wenn sie ihre Arbeitszeit vor Beginn der Mutterschutzfrist reduziert und so wieder krankenversicherungspflichtig wird. Dabei muss ihr Arbeitsentgelt unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 4.162,50 €/Monat oder 49.950 €/Jahr sinken. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, ist die Mitarbeiterin wieder krankenversicherungspflichtig und folglich beitragsfrei in der Elternzeit.
Tipp: Eine Checkliste über Ihre Aufgaben im Rahmen der Elternzeit finden Sie hier.
