Gesetzesentwurf: Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf Kürzungen beim Elterngeld vor
Am 1.9.2010 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Haushaltsbegleitgesetz 2011 verabschie-det. Das Gesetz soll am 1.1.2011 in Kraft treten und sieht zahlreiche Leistungskürzungen vor. Was vor allem Ihre Mitarbeiter interessieren wird: Auch das Elterngeld fällt bald geringer aus.
Für alle Arbeitnehmer, deren zugrunde liegendes Einkommen 1.200 € übersteigt, soll das Elterngeld von 67 % auf 65 % des Einkommens abgesenkt werden.
In der neuen Fassung des § 2 Abs. 7 S. 1 Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetz wird klargestellt, dass das Elterngeld nur auf Grundlage von in EU-Mitgliedsstaaten zu versteuernden Einkünften aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit berechnet wird.
Eltern, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch), der Sozialhilfe (nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) oder einen Kinderzuschlag in Anspruch nehmen, wird das Elterngeld auf diese Fürsorgeleistungen angerechnet.
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