Neue EU-Richtlinie zur Elternzeit: Welche neuen Regelungen auf Sie zukommen
Kern der geplanten Neuregelung ist eine Elternzeit (Elternurlaub) von mindestens 4 Monaten pro Elternteil. Der Vorschlag muss noch in eine Richtlinie umgesetzt werden. Hier erfahren Sie, auf was Sie sich einstellen müssen.
Stimmt der EU-Ministerrat dem Vorschlag über die Elternzeit zu, wird die Richtlinie auch in Deutschland verbindlich. Geplant sind insbesondere folgende Regelungen:
- Anspruchsberechtigt sollen alle Arbeitnehmer sein, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags. Deshalb werden beispielsweise auch befristet Beschäftigte oder Teilzeitkräfte erfasst.
- Alle Mitarbeiter sollen Elternzeit von 4 Monaten (Elternurlaub) pro Elternteil beanspruchen können. Ein Elternteil soll seinen Anspruch nicht auf den anderen Elternteil übertragen können. Nach Rückkehr aus der Elternzeit sollen Arbeitnehmer eine Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen (z. B. der Arbeitszeit) verlangen können.
- Nicht nur der Schutz gegen Entlassungen, sondern auch der Schutz gegen jede Form der Benachteiligung durch die Inanspruchnahme der Elternzeit soll verstärkt werden.
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