Noch mehr Elternzeit-Anträge: Was Sie jetzt beachten müssen

Der neue Koalitionsvertrag sieht ein Teilelterngeld mit einer Bezugsdauer von bis zu 28 Monaten vor. Es ist zu erwarten, dass bald noch mehr frischgebackene Eltern die Elternzeit in Anspruch nehmen werden. Auch die Zahl der Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit wird vermutlich ansteigen. Sie haben dann vor allem die richtigen Meldungen zur richtigen Zeit zu erstatten und müssen wissen, für wen während der Elternzeit welche Beiträge abzuführen sind.

Möglicherweise bearbeiten Sie die Anträge auf Elternzeit. In diesem Fall müssen Sie zunächst prüfen, ob der betreffende Mitarbeiter Elternzeit beanspruchen kann. Zu dem Kreis der Berechtigten zählen zunächst die Eltern. Seit Februar 2009 dürfen – unter ganz engen Voraussetzungen – auch die Großeltern Elternzeit beanspruchen.
 

Achtung: Elterngeld können Großeltern nicht beantragen. Weisen Sie die betreffenden Mitarbeiter darauf hin!

Eltern-Teilzeit
Der neue Koalitionsvertrag sieht vor, die Bedingungen für Mitarbeiter zu verbessern, die während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten. Details erwähnt der Koalitionsvertrag allerdings nicht. Sobald es hier gesetzliche Änderungen gibt, werde ich Sie umgehend informieren.


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