16.06.10
Ich habe eine Mitarbeiterin abzurechnen, die jetzt in Mutterschutz geht und bei uns einen 400-€-Job hat.Bei Ihrem Hauptarbeitsverhältnis wird das Mutterschaftsgeld ganz normal berechnet, wie habe ich es hier zu beachten bzw. zu berechnen? Sie wird nach Wiedereintritt in das Arbeitsleben auch wieder bei uns auf Nebenjob-Basis arbeiten,es erfolgt also nur eine Unterbrechungsmeldung an die Knappschaft.
mehr 01.04.09
Eine Mitarbeiterin ist schwanger und darf nicht mehr arbeiten. Wir in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung müssen die Entgeltfortzahlung für die Zeit des Mutterschutzes berechnen. Was haben wir dabei zu beachten und wie gehen wir konkret vor?
mehr 13.01.09
Der Zuschuss unseres Unternehmens zum Mutterschaftsgeld wird ja aus dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt der Mitarbeiterin ermittelt. Müssen wir im Lohnbüro zur Ermittlung dieses Arbeitsentgelts auch Zuschläge für beispielsweise Sonn- und Feiertagsarbeit, vermögenswirksame Leistungen sowie Einmalzahlungen berücksichtigen?
mehr 23.01.08
Eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens hatte 4 Monate unbezahlten Sonderurlaub. Dieser Sonderurlaub endet am 20.12.2007. Während des Urlaubs hat die Mitarbeiterin uns ihre Schwangerschaft mitgeteilt. Das Kind soll im nächsten Jahr geboren werden. Ab dem 21.12.2007 zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Die Mitarbeiterin ist nun der Ansicht, dass ihr ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von uns zustehe. Wir in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sind aber der Meinung, dass dies wegen des Sonderurlaubs, in dem die Beschäftigte ja nichts verdient hat, nicht der Fall sein kann. Was stimmt?
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