Mutterschutz

Wenn ein Mitarbeiterin sagt „Chef, ich bin schwanger“, fängt für Sie die Arbeit an. Das beginnt bei der Sofortmeldung, hört bei der Frage nach möglichen Kostenerstattungen nicht auf und betrifft natürlich auch die Berechnung des so genannten Mutterschaftsgeldes. Doch egal, vor welcher Frage Sie stehen, ein Klick bei lohnexperten24.de genügt und schon haben Sie Antworten, Lösungen, Musterschreiben und werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele sicher durch diese nicht immer ganz leichte Materie geführt.

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16.06.10

Wie berechne ich das Mutterschaftsgeld bei einer 400-€-Kraft?

Schwangere

Ich habe eine Mitarbeiterin abzurechnen, die jetzt in Mutterschutz geht und bei uns einen 400-€-Job hat.Bei Ihrem Hauptarbeitsverhältnis wird das Mutterschaftsgeld ganz normal berechnet, wie habe ich es hier zu beachten bzw. zu berechnen? Sie wird nach Wiedereintritt in das Arbeitsleben auch wieder bei uns auf Nebenjob-Basis arbeiten,es erfolgt also nur eine Unterbrechungsmeldung an die Knappschaft.


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01.04.09

Beschäftigungsverbot einer Schwangeren: So berechnen Sie das Entgelt im Rahmen der Entgeltfortzahlung

Verdienstgrenze

Eine Mitarbeiterin ist schwanger und darf nicht mehr arbeiten. Wir in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung müssen die Entgeltfortzahlung für die Zeit des Mutterschutzes berechnen. Was haben wir dabei zu beachten und wie gehen wir konkret vor?


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13.01.09

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Sparschwein

Der Zuschuss unseres Unternehmens zum Mutterschaftsgeld wird ja aus dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt der Mitarbeiterin ermittelt. Müssen wir im Lohnbüro zur Ermittlung dieses Arbeitsentgelts auch Zuschläge für beispielsweise Sonn- und Feiertagsarbeit, vermögenswirksame Leistungen sowie Einmalzahlungen berücksichtigen?


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Mutterschutzrechner

Schwangere

Berechnen Sie mit dem Mutterschutzrechner ganz bequem, wann die Mutterschutzfrist für Ihre Mitarbeiterin beginnt und wann sie endet – auch bei Mehrlingsgeburten.


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Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld (Formular)

Schwangere

Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz kein Arbeitsentgelt erhalten, bekommen von der gesetzlichen Krankenversicherung Mutterschaftsgeld.


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Mitarbeiterinformation zum Mutterschutz

Briefsymbol

Selbstverständlich können Sie all Ihren Verpflichtungen einer Schwangeren gegenüber nur dann nachkommen, wenn Sie über die Schwangerschaft informiert wurden. Damit Sie die von Ihnen zu beachtenden Fristen (Kündigungsverbot, Schutzfristen usw.) berechnen können, benötigen Sie eine entsprechende Information der Arbeitnehmerin darüber, dass sie schwanger ist.


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Meldung einer Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde (Musterschreiben)

Formular

Sowohl für die schwangere Mitarbeiterin als auch für Sie bestehen bestimmte Mitteilungspflichten. Sobald Sie von der Schwangerschaft erfahren haben, müssen Sie zunächst Ihren Betriebsrat nach §§ 80, 89 Betriebsverfassungsgesetz – falls vorhanden – und die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde informieren.


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Ausgleichsverfahren U2: So bekommen Sie Aufwendungen für schwangere Mitarbeiterinnen schnell erstattet

Schwangere

Wird eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens schwanger, sichert das Gesetz die Mitarbeiterin mithilfe zweier Mechanismen finanziell ab: Die werdende Mutter erhält bei bestehendem Beschäftigungsverbot einen Mutterschutzlohn und in der 14 Wochen dauernden Mutterschutzzeit das Mutterschaftsgeld. Beide Leistungen zahlt zunächst Ihr Unternehmen, erhält diese aber im Rahmen des Ausgleichsverfahrens U2 komplett erstattet. Damit Ihr Unternehmen diese Erstattung auch erhält, müssen Sie aktiv werden. Dabei müssen Sie nach den Vorschriften des seit dem 1.1.2006 geltenden Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) vorgehen.


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Mutterschutz: So machen Sie arbeitsrechtlich alles richtig, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird

Schwangere

Werdende Mütter genießen den besonderen Schutz des Gesetzgebers. Dafür hat er ein eigenes Gesetz erlassen: das Mutterschutzgesetz. Es enthält zahlreiche Regelungen, die Sie in Ihrem Unternehmen unbedingt beachten müssen.
Das betrifft das Thema körperliche Belastung ebenso wie die Anforderungen an den Arbeitsplatz der werdenden Mutter. Für Sie in der Lohnbuchhaltung sind natürlich vor allem die Lohnzahlungszeiträume, die vor- und nachgeburtlichen Mutterschutzfristen und der besondere Kündigungsschutz während des Mutterschutzes von großer Bedeutung. Alles, was Sie zu den arbeitsrechtlichen Aspekten und dem Thema Mutterschutzfristen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.


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Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld: Das verdienen Mitarbeiterinnen während der Mutterschutzfrist und bei Beschäftigungsverboten

Schwangere

Wann Sie Mutterschutzlohn zahlen müssen, inwiefern Mutterschutzlohn nicht gleichbedeutend mit Mutterschaftsgeld ist, wann Sie gar nicht zahlen müssen und wie Sie die Höhe und genaue Dauer berechnen, wenn Sie doch zahlen müssen – alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie in diesem Beitrag.


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Entgeltfortzahlung, 22.10.10

Eine Erstattung im U1- und U2-Verfahren erhalten Sie ab 1.1.2011 nur noch auf elektronischen Antrag

Erstbescheinigung über Krankheit

Mehrere Monate lang konnten Sie den Antrag auf Erstattung der Aufwendungen für Mutterschaft (U2-Verfahren) und im Krankheitsfall (U1-Verfahren) probehalber elektronisch stellen. Ab dem 1.1.2011 wird die elektronische Beantragung zur Pflicht. Sie sollten also spätestens jetzt bereit sein.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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