Minijob-Zentrale: Ab dem 1.1.2011 zahlen Sie eine erhöhte Umlage U2

Auch Ihr Unternehmen nimmt an der Entgeltfortzahlungsversicherung für die Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft von Mitarbeiterinnen teil. Hierfür wird monatlich die Umlage U2 erhoben. Ab dem 1.1.2011 beträgt die U2 der Minijob-Zentrale 0,14  %.

Mitarbeiterinnen, die schwangerschafts- oder mutterschaftsbedingt nicht arbeiten können, müssen Sie ihr Arbeitsentgelt fortzahlen. Diese Aufwendung wird Ihnen erstattet – für Ihre Minijobberinnen von der Minijob-Zentrale. Der Umlagesatz U2, den Sie im Gegenzug an die Minijob-Zentrale abführen, wird ab dem 1. 1.2011 von 0,07  Prozent % auf 0,14 %  Prozent angehoben.

Grundlage für die Kalkulation der Umlage U2 sei, so die Mitteilung der Minijob-Zentrale, das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben sowie deren voraussichtliche Entwicklung. Während die Einnahmen geringer ausfielen als angenommen, sei die Ausgabensteigerung deutlich höher als erwartet ausgefallen. Da die Leistungen in der Arbeitgeberversicherung durch die U2 finanziert werden, sei ihre Anhebung unausweichlich.

Tipp: Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihre Aufwendungen im U2-Verfahren schnell erstattet bekommen, klicken Sie hier.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner

Wie nutzen Sie Lohnexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Lohnexperten24.de zu nutzen