Minijob-Zentrale: Ab dem 1.1.2011 zahlen Sie eine erhöhte Umlage U2
Auch Ihr Unternehmen nimmt an der Entgeltfortzahlungsversicherung für die Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft von Mitarbeiterinnen teil. Hierfür wird monatlich die Umlage U2 erhoben. Ab dem 1.1.2011 beträgt die U2 der Minijob-Zentrale 0,14 %.
Mitarbeiterinnen, die schwangerschafts- oder mutterschaftsbedingt nicht arbeiten können, müssen Sie ihr Arbeitsentgelt fortzahlen. Diese Aufwendung wird Ihnen erstattet – für Ihre Minijobberinnen von der Minijob-Zentrale. Der Umlagesatz U2, den Sie im Gegenzug an die Minijob-Zentrale abführen, wird ab dem 1. 1.2011 von 0,07 Prozent % auf 0,14 % Prozent angehoben.
Grundlage für die Kalkulation der Umlage U2 sei, so die Mitteilung der Minijob-Zentrale, das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben sowie deren voraussichtliche Entwicklung. Während die Einnahmen geringer ausfielen als angenommen, sei die Ausgabensteigerung deutlich höher als erwartet ausgefallen. Da die Leistungen in der Arbeitgeberversicherung durch die U2 finanziert werden, sei ihre Anhebung unausweichlich.
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