Mutterschaftsgeld: So berechnen Sie den Zuschuss korrekt
Kindergeld sowie Kinderfreibetrag sollen erhöht und das Elterngeld ausgedehnt werden: Demnächst haben Sie es möglicherweise mit einer steigenden Anzahl von schwangeren Mitarbeiterinnen zu tun. Höchste Zeit für Sie, sich die Basics rund um den Mutterschutz in Erinnerung zu rufen.
Grundsätzlich 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung besteht ein so genanntes generelles Beschäftigungsverbot für eine schwangere Mitarbeiterin bzw. die frischgebackene Mutter (Mutterschutz). Eine Arbeitnehmerin im Mutterschutz erhält von ihrer Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld und von Ihrem Unternehmen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, den Sie errechnen müssen.
Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 € pro Tag. Bei nicht gesetzlich versicherten Mitarbeiterinnen beträgt es maximal einmalig 210 €. Alle Arbeitnehmerinnen, deren Einkommen dieses Mutterschaftsgeld übersteigt, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in der Höhe der Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und bisherigem Entgelt.
Müssen Sie diesen Zuschuss berechnen, gehen Sie immer (auch bei den nicht gesetzlich versicherten Mitarbeiterinnen) von einem Betrag in Höhe von 13 € täglich aus. Referenzzeitraum für das Entgelt sind die letzten 3 Kalendermonate (bei monatlicher Abrechnung) oder die letzten 13 Wochen (bei wöchentlicher Abrechnung) vor Beginn der Schutzfrist.
Weitere Artikel zum Thema
- Expertenrat: Wie berechne ich das Mutterschaftsgeld bei einer 400-€-Kraft?
- Tools: Mutterschutzrechner
- Downloads: Mitarbeiterinformation zum Mutterschutz
- Wissen: Ausgleichsverfahren U2: So bekommen Sie Aufwendungen für schwangere Mitarbeiterinnen schnell erstattet
- News: Minijob-Zentrale: Ab dem 1.1.2011 zahlen Sie eine erhöhte Umlage U2
