Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Ab 1.7.2011 gibt s neue aktuelle Rentenwerte. Dadurch haben sich einige Hinzuverdienstgrenzen für beschäftigte Rentner geändert.

Seit längerem gibt es wieder ab 1.7.2011 eine Rentenerhöhung. Dadurch gelten neue aktuelle Rentenwerte. Sie betragen

  • in den alten Bundesländern 27,47 € und
  • in den neuen Bundesländern 24,37 €.

Für Ihre beschäftigten Rentner bedeutet dies, dass unter Umständen neue Hinzuverdienstgrenzen gelten.

Rentenarten und Hinzuverdienstgrenzen in Euro/Monat

Altersrenten West Ost
Regelaltersrente ab dem (zurzeit noch) 65. Lebensjahr keine Beschränkung keine Beschränkung
Regelaltersrente bis zur Vollendung des (heute) 65. Lebensjahr
Vollrente
Teilrente von 2/3
Teilrente von ½
Teilrente von 1/3


400,00
498,23
728,18
958,13


400,00
442,00
646,00
850,00
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bei Rentenbeginn ab 2001)
Rente wegen voller Erwerbsminderung
In voller Höhe
In Höhe von ¾
In Höhe von ½
In Höhe von 1/4


400,00
651,53
881,48
1.073,10


400,00
578,00
782,00
952,00
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
In voller Höhe
In Höhe von 1/2


881,98
1.073,10


782,00
952,00
Bei Rentenbeginn vor 2001
Erwerbsunfähigkeitsrente 400,00 400,00
Berufsunfähigkeitsrente
In voller Höhe
In Höhe von 2/3
In Höhe von 1/3

728,18
970,90
1.200,85

646,00
861,33
1.065,30
Hinterbliebenenrenten
Witwenrente-/Witwerrenten und
Erziehungsrenten
Zuzüglich für jedes Kind
Waisenrenten

725,21
153,83
483,47

643,73
136,47
428,91

TIPP: Überprüfen Sie, ob Sie nicht einem Mitarbeiter mehr bezahlen und ihn deshalb auch länger beschäftigen können.

Weitere Einzelheiten über die Beschäftigung von Rentnern lesen Sie hier (Besondere Personengruppen – Rentner).


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