Arbeitnehmer müssen Bußgelder auf Dienstreisen selbst bezahlen

Mancher Mitarbeiter kassiert einen Bußgeldbescheid, weil er auf einer Dienstreise oder als Fahrer zu schnell gefahren ist, falsch geparkt oder Lenkzeiten überschritten hat. Diese Bußgelder gehören nicht zur Reisekostenerstattung, die Ihr Unternehmen leisten muss (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.1.2010, AZ: 3 Sa 487/09).

Der Mitarbeiter ist hier also selbst in der Pflicht. Das gilt sogar dann, wenn der Arbeitgeber die Lenkzeitüberschreitungen oder die Missachtung von Parkverboten angeordnet hat. Denn der Fahrer ist für sein Verhalten im Straßenverkehr selbst verantwortlich. Er muss auch keine arbeitsrechtlichen Nachteile fürchten, wenn er sich entgegen der Anweisung des Arbeitgebers an die Straßenverkehrsordnung hält.

Fazit: Ihr Unternehmen kann die Bußgelder zahlen, muss das aber nicht.

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