Familientelefonate jetzt auch auf Dienstreisen steuerfrei
Kann ein Mitarbeiter bei einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung am Wochenende nicht nach Hause, darf Ihr Unternehmen die Kosten eines Telefonats von bis zu 15 Minuten Dauer steuerfrei übernehmen. Diese Regelung dürfte nun auch auf Dienstreisen übertragbar sein.
Das folgt aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (AZ: 7 K 02/07) . Im Urteilsfall ging es zwar um einen Arbeitnehmer, der die während einer Dienstreise angefallenen Privattelefonate in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen wollte – was das Gericht akzeptierte. Für die Kosten einer Dienstreise gilt aber immer: entweder steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber oder Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers. Folglich kann Ihr Unternehmen die Kosten auch steuerfrei erstatten.
Voraussetzung: Es handelt sich um eine Dienstreise von mehr als einer Woche Dauer.
Tipp: Häufig bereitet es schon Probleme abzugrenzen, ob überhaupt eine Dienstreise vorliegt oder eine Fahrt zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte. Wie Sie dabei rechtssicher vorgehen, lesen Sie hier.
