Unbegrenzte Verpflegungspauschale bei Fahrtätigkeit
Mitarbeitern, die einer Fahrtätigkeit nachgehen – z. B. als Fahrer oder auf einem Schiff –, können Sie die Verpflegungspauschalen zeitlich unbegrenzt steuer- und beitragsfrei auszahlen. Die 3-Monats-Frist gilt hier nicht.
Das hat der Bundesfinanzhof am 24.2.2011 entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung aufgegeben (Aktenzeichen: VI R 66/10).
Die Verpflegungspauschalen seien nur bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte auf die ersten 3 Monate beschränkt. Die Tätigkeit auf einem Fahrzeug oder einem Schiff finde jedoch nicht in einer Tätigkeitsstätte in diesem Sinn statt.
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