Unterscheiden Sie, von wo die Dienstreise beginnt

Ob ein Beschäftigter eine Dienstreise von zuhause oder von Ihrem Unternehmen aus beginnt, kann einen entscheidenden Unterschied für die Abrechnung der Reisekosten machen. Viele Beschäftigte wissen das nicht und sollten deshalb von Ihnen entsprechend informiert werden.

Im Einzelnen gilt folgendes:

  • Tritt der Beschäftigte seine Auswärtstätigkeit von Ihrem Unternehmen aus an, beginnt damit seine Dienstreise.
  • Tritt der Mitarbeiter die Fahrt dagegen von seiner Wohnung aus an (was häufig dann der Fall ist, wenn er mit dem eigenen Kfz unterwegs ist), gehört auch diese Fahrt – wie die entsprechende Rückfahrt – zur Dienstreise.
  • Ganz anders ist das aber, wenn der Mitarbeiter von Zuhause aus aufbricht und vor Antritt seiner Dienstreise noch einmal schnell in Ihrem Unternehmen vorbeischaut. In diesem Fall fängt die Dienstreise erst an, wenn er vom Unternehmen aus aufbricht. Die Fahrt bis zum Unternehmen gilt als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
    Die Folge: Der Mitarbeiter kann keinen steuerfreien Ersatz für diese Strecke erhalten. Er kann nur 0,30 € pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen bzw. von Ihnen in der entsprechenden Höhe pauschalierte Fahrtkostenzuschüsse erhalten.

Tipp: Vor allem für Mitarbeiter, die häufig auf Dienstreise gehen und vorher noch zu einer Einsatzbesprechung ins Unternehmen gerufen werden, kann sich der Umweg über den Betrieb finanziell stark auswirken. Weisen Sie die Mitarbeiter darauf hin, dass es für sie günstiger wäre, die Dienstreise gleich von Zuhause aus zu beginnen


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